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Frage: Ich habe
gehört, das Privatsendungen, welche als Geschenk deklariert wurden, nicht
verzollt werden müssen. Stimmt das?
Antwort: Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung in die
Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben zu
entrichten. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei
Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der
Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der
Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es
sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung handelt, deren
Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt. Der Sendung dürfen
somit weder Rechnung oder Lieferschein beiliegen, ebenfalls muss der
Absender natürlich eine Privatperson sein. Die Wertgrenze bezieht sich auf
den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung.
(Quelle: www.zoll.de)
Frage: Sind Sendungen
von geringem Wert von den Einfuhrabgaben befreit?
Antwort: Es gibt diverse Wertgrenzen im Bereich des Zollrechts. Für
den Import von Videospielen sind folgende Wertgrenzen relevant:
- Keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22
Euro nicht übersteigt (ausgeschlossen: alkoholische Erzeugnisse, Parfüms,
Eau de Toilette, Tabak, Tabakwaren und Kaffee).
- Wenn keine Zölle oder Verbrauchsteuern zu zahlen sind, sondern nur die
Einfuhrumsatzsteuer, und(!) der Einführer die EUSt als Vorsteuer bei
seinem Finanzamt absetzen kann, werden EUSt-Beträge bis 10 Euro nicht
erhoben. (Quelle: www.zoll.de)
Frage: Kleinere
Sendungen werden angeblich nicht vom Zoll kontrolliert. Muss man dann
keine Steuer und keinen Zoll zahlen?
Antwort: Sendungen, welche das deutsche Briefmaß nicht übersteigen,
werden tatsächlich oft nicht zollamtlich behandelt, diese Sendungen
"rutschen" somit durch die Zollabfertigung. Rechtlich müssten diese
Sendungen jedoch zollamtlich behandelt werden, verantwortlich ist hierfür
der Empfänger.
Frage: Viele
ausländischen Videospiel-Händler versenden keine Rechnung oder geben einen
niedrigeren Betrag an. Gibt das Probleme?
Antwort: Ja! Liegt der Ware bei der Einfuhr keine glaubwürdige(!)
Rechnung bei, so muss der Empfänger der Sendung beim Zoll eine Rechnung,
bzw. einen Zahlungsnachweis erbringen. Einerseits ist dies meist mit einem
persönlichem Termin beim zuständigen Zollamt verbunden, andererseits, muss
mit einer erheblichen Verzögerung der Auslieferung gerechnet werden.
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