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Zoll und Steuer

 

Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft dabei an den Eingang einer Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) bzw. an das Verlassen aus dem EG-Wirtschaftskreislauf (Ausfuhrzoll) an. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif". (Quelle: www.zoll.de)

 

Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern um eine weitere Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Für die steuerpflichtige Wareneinfuhr gelten die gleichen Steuersätze wie für Umsätze im Inland (Quelle: www.zoll.de)

 

 

Bei dem Import von Video- und PC-Spielen, Videospielsystemen und Zubehör müssen eine Vielzahl Bestimmungen und Gesetze beachtet werden. Die Sendungen müssen korrekt verzollt und versteuert werden.

 

US-Games.de achtet penibel auf eine korrekte und legale Einfuhr aller angebotenen Waren. Kunden erhalten eine Rechnung nach deutschem Recht mit ausgewiesener MwSt. und sind somit nicht in den Importvorgang eingebunden.

 

Bei einer Bestellung bei US-Games.de kommen keine Einfuhrabgaben auf den Käufer zu!

US-Games.de versendet aus Deutschland und jeder Sendung liegt eine Rechnung nach deutschem Recht mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bei!

Die angezeigten Preise sind inkl. Steuer zzgl. Versandkosten

 

Frage: Ich habe gehört, das Privatsendungen, welche als Geschenk deklariert wurden, nicht verzollt werden müssen. Stimmt das?
Antwort: Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung in die Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich Einfuhrabgaben zu entrichten. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 Euro nicht übersteigt. Der Sendung dürfen somit weder Rechnung oder Lieferschein beiliegen, ebenfalls muss der Absender natürlich eine Privatperson sein. Die Wertgrenze bezieht sich auf den Betrag in Euro, nicht US-Dollar oder eine andere Währung.
(Quelle: www.zoll.de)

Frage: Sind Sendungen von geringem Wert von den Einfuhrabgaben befreit?
Antwort: Es gibt diverse Wertgrenzen im Bereich des Zollrechts. Für den Import von Videospielen sind folgende Wertgrenzen relevant:
- Keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt (ausgeschlossen: alkoholische Erzeugnisse, Parfüms, Eau de Toilette, Tabak, Tabakwaren und Kaffee).
- Wenn keine Zölle oder Verbrauchsteuern zu zahlen sind, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer, und(!) der Einführer die EUSt als Vorsteuer bei seinem Finanzamt absetzen kann, werden EUSt-Beträge bis 10 Euro nicht erhoben.
(Quelle: www.zoll.de)

Frage: Kleinere Sendungen werden angeblich nicht vom Zoll kontrolliert. Muss man dann keine Steuer und keinen Zoll zahlen?
Antwort: Sendungen, welche das deutsche Briefmaß nicht übersteigen, werden tatsächlich oft nicht zollamtlich behandelt, diese Sendungen "rutschen" somit durch die Zollabfertigung. Rechtlich müssten diese Sendungen jedoch zollamtlich behandelt werden, verantwortlich ist hierfür der Empfänger.

Frage: Viele ausländischen Videospiel-Händler versenden keine Rechnung oder geben einen niedrigeren Betrag an. Gibt das Probleme?
Antwort: Ja! Liegt der Ware bei der Einfuhr keine glaubwürdige(!) Rechnung bei, so muss der Empfänger der Sendung beim Zoll eine Rechnung, bzw. einen Zahlungsnachweis erbringen. Einerseits ist dies meist mit einem persönlichem Termin beim zuständigen Zollamt verbunden, andererseits, muss mit einer erheblichen Verzögerung der Auslieferung gerechnet werden.


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